Die Baubeschreibung gilt nur bei Aufnahme in den Vertrag vorbehaltlich aller Genehmigungen und Auflagen der zuständigen Behörden und Versorgungsbetriebe. Die Baubeschreibung ist in der mit beurkundeten Teilungserklärung erhalten.
Hinweise
Bei der Modernisierung/Instandsetzung des Mehrfamilienhauses wird von unabhängigen Sachverständigen des TÜV Süd oder eines vergleichbaren Unternehmens ein Bauqualitätscontrolling durchgeführt. Schwerpunkte des Baucontrollings sind die Prüfung hinsichtlich Einhaltung des gültigen Bauregelwerkes, Einhaltung der anerkannten Regel der Technik sowie die Umsetzung der vertraglich zugesicherten Bauqualität gemäß der Baubeschreibung. Des Weiteren erfolgt eine gutachtliche Begleitung der Schlussabnahme des fertiggestellten Bauobjektes.
Allgemeines:
Bei dem zu sanierenden Objekt handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude, bestehend aus einem Kellergeschoss, einem Erdgeschoss, vier überirdischen Vollgeschossen und einem Dachgeschoss, welche über drei separate Treppenräume erschlossen sind. Im Ursprung wurde das Gebäude seit seiner Erbauung in den Jahren 1911 – 1914 gewerblich genutzt.
Es wird darauf hingewiesen, dass durch behördliche Auflagen und Anordnungen, Leistungs- und Ausstattungsabänderungen erforderlich werden können. Da es sich bei dem Objekt um ein denkmalgeschütztes Sanierungsobjekt handelt, bei welchem die Altbausubstanz im Wesentlichen erhalten bleibt, sind bautechnisch bedingt die allgemein geltenden Brand-, Schall- und Wärmeschutznormen nicht insgesamt erfüllbar. Für die erforderliche Außenputzerneuerung wird im Bauantrag eine Befreiung von den geltenden Sanierungsvorschriften der EnEV auf Grund des Bestandsschutzes in Verbindung mit den denkmalschutzrechtlichen Belangen beantragt.
Insoweit sich aus der Baubeschreibung nicht etwas Anderes ergibt, wird für die geltenden Normen und Vorschriften jeweils der Mindeststandard ausgeführt. Insoweit ein notwendiges Bauteil in der Baubeschreibung nicht näher beschrieben ist, gehört es zur verbleibenden Altbausubstanz.
Die derzeit vorhandenen Ver- und Entsorgungsanschlüsse, TV, Telefon, Kabel, Wasser, Abwasser, Strom und Gas werden in Abstimmung mit den Versorgungsträgern überprüft und ggf. erneuert.
Die Wohnungen werden bezugsfertig hergestellt. Eigenleistungen von Wohnungserwerbern sind nicht geplant.
Die Wohnungen Nr.2, 3,11,15 und 20 sind als rollstuhlgerechte Wohnungen nach DIN 18025-1 geplant. Alle anderen Wohnungen werden barrierefrei nach DIN 18025-2 erstellt.
Rohbau
Die Wandkonstruktion der Außenwände und der tragenden Innenwände bestehen vorwiegend aus Ziegelmauerwerk, teilweise – insbesondere im Kellergeschoss im Bereich der Außenwände – ist Mischmauerwerk vorhanden. Die vorgenannten Bauteile verbleiben im Wesentlichen im Bestand. Wo erforderlich werden statische Verstärkungen an Einzelbauteilen wie z.B. Fensterstürzen ausgeführt. Gemäß Planung zu ändernde Öffnungsbauteile werden durch Mauerwerksergänzung bzw. Teilabbruch und wo erforderlich mit neuen Öffnungsüberdeckungen hergestellt.
In Teilbereichen werden im Gebäudeinneren – wo statisch erforderlich – neue Mauerwerkswände eingebaut. Das Kelleraußenmauerwerk wird im Bestand belassen, die vertikale Abdichtung der erdberührten Flächen des Kellergeschosses wird untersucht und bei Notwendigkeit neu ausgeführt.
Wärmedämmmaßnahmen am vorhandenen Außenmauerwerk können aufgrund der Auflagen des Denkmalschutzes nicht durchgeführt werden. Die in den Vollgeschossen vorhandenen leichten Trennwände werden weitergehend abgebrochen und durch neue Konstruktionen in Trockenbauweise ersetzt.
Die Decken sind als massive Decken ausgebildet und verbleiben im Bestand, notwendige Verstärkungen werden nach statischen Erfordernissen fachgerecht ausgeführt.
Dach
Das Tragwerk des Daches wird erneuert, soweit erforderlich. Die vorhandene Dacheindeckung wird komplett entfernt und nach den Auflagen des Denkmalschutzes erneuert.
Alle Spenglerarbeiten wie Rinnen, Fallrohre, Außenfensterbänke, Abdeckungen und Verblechungen werden entsprechend den denkmalpflegerischen Auflagen und den Regeln der Technik neu hergestellt.
Fassade
Die Fassade wird für die Durchführung nachstehender Leistungen vollständig eingerüstet. Sämtlicher schadhafter Altputz wird entfernt und erneuert. Vorhandene Klinkerfassaden und sonstige Zierelemente im Fassadenbereich werden schonend gereinigt und wo erforderlich aufgearbeitet oder teilergänzt. Der vorhandene Sockel wir ebenso behandelt.
Sämtliche Sanierungsarbeiten an der Fassade erfolgen nach Vorgabe des Denkmalschutzamtes.
Balkone, Metallbau
Auf der Hofseite des Gebäudes werden neue Balkonanlagen als verzinkte Stahlkonstruktion mit teilweise senkrecht verzinkten Geländerstäben gemäß Ansichtszeichnung, mit Handlauf, sowie einem Bodenbelag aus Holz errichtet.
Das Haus erhält eine Zentralschließanlage. Zu jeder Wohnung gehören 5 Schlüssel der Zentralschließanlage. Die Schlüssel schließen gleichzeitig die Wohnungseingangstür sowie die Hauszugänge.
Im Bereich der Hauseingänge wird jeweils eine Briefkastenanlage errichtet. Die Briefkästen sind ausgelegt für die Aufnahme von Formaten bis DIN A4. Sie sind gesichert durch Zylinderschlösser mit 2 Schlüsseln je Nutzeinheit.
Treppenraum
Der Treppenraum der Hausnummer B verbleibt weitestgehend im Bestand. Die laut Denkmalschutzamt nicht zu veränderten Putzflächen bleiben erhalten – schadhafte Teilbereiche werden erneuert. Die vorhandenen massiven Treppenstufen aus Granit bleiben erhalten.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die endgültige Ausführungsart sämtlicher Treppenraumoberflächen von der Bemusterung durch das Denkmalschutzamt (DSA) abhängig ist. Diese wird ggf. anhand von Vorortproben im Rahmen der Bauausführung durchgeführt.
Die nachfolgenden Ausführungen berücksichtigen den Kenntnisstand zum heutigen Zeitpunkt. Die Treppenstufen und Podeste werden gesäubert.
Der Treppenraum der Hausnummer A und C wird neu errichtet. Die Treppenstufen und Podeste werden aus Beton eingebaut. Die Gestaltung erfolgt ebenso in Abstimmung mit dem Denkmalschutzamt.
Die Wände der Treppenräume erhalten eine 2- gliedrige Farbbeschichtung mit Beistrich unter Deckenanschluss, die Decken einen einfarbigen Anstrich.
Aufzug
In jedes Treppenhaus wird ein rollstuhlgerechter Aufzug nach DIN 18025-2 gemäß Planunterlagen eingebaut. Die Aufzüge erhalten Granitböden
Keller
Der teilweise vorhandene Altputz an den Innenwänden und Innenseiten der Kelleraußenwände wird entfernt.
Innenputz
Die schadhaften Putzflächen in den Wohnbereichen werden entfernt und erneuert. Das Putzmittel und die Struktur des Neuputzes werden dem Bestand angepasst. Lot und Ebenheit können aufgrund des Altbestandes von den gültigen Normen abweichen.
Fenster
Sämtliche vorhandenen Fenster werden ausgebaut und entsorgt. Die Fenster werden gemäß der Vorgaben des Denkmalschutzamtes in Anlehnung an den Original- Altbestand komplett erneuert. In den Wohnbereichen werden neue Fenster bzw. Fenstertüren mit Isolierverglasung (Glas – U – Wert < 1,1 W / m2K) eingebaut.
Die Fenster erhalten mindestens einen Dreh- Kipp- Flügel. Als Fensteroliven werden alu- oder messingfarbene Garnituren, passend zu den Türdrückern der Innentür eingebaut.
Die Treppenraumfenster werden ebenfalls gemäß der Denkmalschutzauflage neu gefertigt.
Die Innenfensterbänke werden aus Granit neu eingebaut.
Türen
Die Hauseingangstüren werden gemäß der Auflage des Denkmalschutzamtes hinsichtlich Material und Form sowie mit Glasausschnitten neu erstellt. Die vorgenannten Türen erhalten Drückergarnituren, außen Knauf, innen Drücker sowie schließanlagenintegrierte Schlösser.
Alle Wohnungseingangstüren werden in einheitlicher Größe als Vollspantürelement mit Rahmen neu hergestellt. Die Türen erhalten eine alu- oder messingfarbene Garniturbestückung, sowie ein schließanlagenintegriertes Sicherheitsschloss. Mögliche Höhenunterschiede von den Treppenräumen in die Wohnungen werden im Wohnungstürenbereich durch Schwellen ausgeglichen.
Sämtliche Innentüren werden als neue Elemente aus Holzwerkstoffen hergestellt und mit matt weißer Oberfläche oder Holzdekor mit Umfassungszarge versehen. Als Drückergarnituren werden alu- oder messingfarbene Garnituren verwendet. Bad- und WC – Türen erhalten Bad/WC Garnituren.
Trockenbau
Nichttragende neue Innenwände werden in Trockenbauweise mit Metallständerkonstruktionen und Gipskartonplattenbeplankung, bei Wohnungstrennwänden unter Betrachtung der Vorschriften des Schall- und Brandschutzes, ausgeführt. Die Oberflächen werden gespachtelt, geschliffen und gestrichen.
Es werden – wo konstruktiv und technisch erforderlich – abgehängte Gipskartondecken auf Unterkonstruktion eingebaut.
Für die Verkleidung von Installationen werden nach Erfordernis Vorwände in Trockenbau ausgeführt.
Es wird darauf hingewiesen, dass es an Trockenbauwänden und –decken und auch an den Übergängen zu anderen Baustoffen zu feinen Rissbildungen kommen kann. Derartige Risse werden im Rahmen der Gewährleistung nachgearbeitet.
Fußbodenaufbau Wohnbereiche
In den Wohnungen wird auf der vorhandenen massiven Deckenkonstruktion ein neuer Fußbodenaufbau aufgebracht, bestehend aus Wärme- und Trittschalldämmschicht, Trennlage und Estrich. Die neuen Estrichbeläge werden zu den Umfassungsbauteilen durch umlaufende Randstreifen getrennt. Die Wohnungstrenndecken der Vollgeschosse erhalten durch den Einbau des Estrichbelages eine schall- und brandschutztechnische Aufwertung, ohne jedoch die gültigen Normen und Vorschriften vollständig erfüllen zu können. In Bädern wird der Fußboden entsprechend den Erfordernissen für Feuchträume ausgeführt.
Wand- und Deckenbeläge Wohnbereiche
Die Bauteiloberflächen werden geglättet bzw. beigespachtelt und erhalten einen weißen wischfesten Dispersionsanstrich. Hinweisend wird angemerkt, dass eine vollständige Ebenheit der Wandoberfläche von Bestandswänden aufgrund der verbleibenden Untergründe nicht erreicht werden kann.
Die Bäder erhalten Natursteinwandbeläge. Die Wände werden türhoch gefliest.
Die Verfugung der Natursteinfliesen und dauerelastische Verfugungen sind farblich auf das verwendete Material abgestimmt. Es werden 2 Muster zur Auswahl vorgelegt.
Bodenbeläge Wohnungen
Als Oberboden kommt in die Wohnräume Fertigparkett in Eiche rustikal mit umlaufenden Sockelleisten.
In Dielen, Abstellräumen und in Wintergärten kommt ein Natursteinbelag zur Ausführung. Es werden 2 Muster zur Auswahl vorgelegt.
In den Bädern werden die Böden mit einer Feuchtigkeitsdichtung abgedichtet und mit Natursteinfliesen versehen. Es werden 2 Muster zur Auswahl vorgelegt.
Heizung- und Sanitärinstallation, Lüftung
Über die Hausverwaltung werden entsprechende Dienstleistungsverträge abgeschlossen und Leitungsrechte vereinbart. Für die Dimensionierung der Heizungsanlage wird eine Wärmebedarfs- bzw. Heizlastberechnung durchgeführt. Die Heizleitungen werden mit der notwendigen Rohrdämmung versehen. Die Verlegung erfolgt in den Wohnungen wand-, boden- oder vorwandintegriert.
In den Wohnräumen erfolgt die Wärmeabgabe über weiß endbeschichtete Flachplattenheizkörper mit Thermostatventil zur individuellen Raumtemperaturregelung. In den Bädern werden Bad- Handtuch- Heizkörper endbeschichtet weiß mit Thermostatventil eingebaut. Die Flure in den Wohnungen und ggf. auch die innnenliegenden Kochbereiche mit Raumverbund werden nicht direkt beheizt – dies ist in der Heizungsauslegung berücksichtigt. Die Verbrauchsmessung erfolgt mittels Wärmegegenverbrauchszähler, die bei einem Serviceunternehmen vom Käufer gemietet werden.
Gemeinschaftsbereiche verbleiben ohne Heizkörper.
Die Warmwasserversorgung erfolgt zentral durch einen Warmwasserspeicher. Es wird eine Warmwasserzirkulation mit entsprechender Zirkulationspumpe bis zu den einzelnen Wohnbereichen hin vorgesehen.
Die sanitären Anlagen und Leitungen werden komplett erneuert. Die Kalt-, Warmwasser- und Zirkulationsleitungen werden aus Kunststoff- oder Kupferrohren, die Schmutzwasserfallrohre aus SML- Rohren oder Friaphon- Kunststoffrohren, die Objektanschlussleitungen aus heißwasserbeständigen HT- Kunststoffrohren und die Grundleitungen aus KG- oder Steinzeugrohren hergestellt. Für die Kalt- und Warmwasserverbrauchsabrechnung werden geeichte Wasserzähler, die vom Käufer bei einem Serviceunternehmen gemietet werden, in den jeweiligen Wohnungen – vorzugsweise in den Bädern – eingebaut.
Die neuen Fall- und Grundleitungen werden an die bestehenden Zuleitungen angebunden. Diese Zuleitungen werden geprüft und bei beeinträchtigender Schädigung erneuert.
In den Bädern kommt es – je nach Darstellung im Grundrissplan – wie folgt zur Ausführung:
- Dusche barrierefrei, Einhand-Brausebatterie mit Wandgleitstange, Brauseschlauch und Handbrause
- Porzellanwaschtisch weiß, ca. 60 cm x 45 cm mit Einhandmischbatterie und Siphon
- Wand- Tiefspül WC weiß mit Unterputzspülkasten
- WC-Sitz, Rollen- und Bürstenhalter
Die Küchen erhalten Warm- und Kaltwasseranschlüsse mit Eckventilen sowie einen Abwasseranschluss. Es werden an vorgenannte Anschlüsse gekoppelte Geschirrspüler- bzw. Waschmaschinenanschlüsse ausgeführt.
Alle fensterlosen Bäder und WC’s erhalten über das Badlicht eine mit Nachlauffunktion angesteuerte Zwangsentlüftung.
Elektroinstallation
Die Elektroinstallation nach dem Hausanschluss wird komplett erneuert. Das Gebäude wird entsprechend DIN 18015, Teil 2 mit Lichtauslässen, Schaltern und Steckdosen Firma Busch und Jäger – oder gleichwertig (Ausführung Standart - Farbe weiß) ausgestattet. Jede Wohnungseinheit erhält eine separate Elektrounterverteilung mit automatischen Sicherungselementen und Fehlerstromschalter.
Die einzelnen Räume erhalten folgende Mindestausstattung:
- Wohnzimmer: Deckenlichtauslass mit Wechselschaltung, 8 Steckdosen, je eine Telefon- und TV- Dose
- Schlafzimmer: 1 Deckenlichtauslass mit Wechselschaltung, 6 Steckdosen, eine TV- Dose
- Kochen: 1 Deckenlichtauslass mit Schalter. 1 Herdsteckdose, 1 Steckdose für Umlauft – Dunstabzugshaube (Höhe 2,20m), Kühlschranksteckdose, Steckdose für Geschirrspüler, 2 Doppelsteckdosen im Arbeitsbereich,
- Bad: 1 Decken- und 1 Wandlichtauslass , 2 Steckdosen
- Balkon / Wintergarten: 1 Wandlichtauslass mit Wandleuchte mit Schalter, 1 Steckdose
- Arbeitszimmer: 1 Deckenlichtauslass mit Schaltung, 6 Steckdosen, eine TV- und Telefon -Dose
- Flur: Deckenlichtauslass mit Wechselschaltung , 3 Steckdosen, 1 Telefon – Dose
- Abstellraum: 1 Deckenlichtauslass mit Schaltung, 1 Steckdose
Treppenraum: Wandleuchten je Hauptpodest geschaltet über Taster und Treppenlichtautomat
Hauseingang: Wandleuchte an Hauswand, Bewegungsmelder gesteuert.
Es werden Klingel-, Wechselsprech- und Türöffneranlagen mit Video (Schwarz – Weiß) installiert. Die Klingeltableaus befinden sich an den Hauseingängen. In das jeweilige Klingeltableau ist die Gegensprecheinrichtung integriert. Die Bedienstellen in den einzelnen Wohnungen befinden sich wandhängend im Flur neben der Wohnungseingangstür.
Die Telefon- und TV- Verkabelung erfolgt bis Kellergeschoss im Leerohr und wird im Bereich des Hauptzählerschrankes abgelegt. Von hier kann die Aufschaltung auf die Netze der Versorger erfolgen.
Außenanlage
Die Außenanlage wird gemäß Lage- und Freiflächenplan und den Auflagen des Denkmalschutzes gestaltet.
Vertragsgestaltung / Kaufpreise
Der Kaufpreis für das gesamte Kaufobjekt ist ein Festpreis gemäß Bau- und Ausstattungsbeschreibung inklusive Grundstücks- und Erschließungskosten und beinhaltet keine Berücksichtigung von Sonderwünschen. Der Kaufpreis ist gemäß den im Kaufvertrag enthaltenen Konditionen fällig.
Sonderwünsche
Sonderwünsche sind möglich, können aber nur berücksichtigt werden, sofern der Bautenstand dies erlaubt und die Bauausführung zeitlich und technisch dadurch nicht beeinträchtigt wird. Sonderwünsche können insbesondere dann keine Berücksichtigung finden, wenn sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern, den Baufortschritt verzögern oder aber einen Eingriff in das Sondereigentum eines Miterwerbers bzw. in das Gemeinschaftseigentum bedeuten würden. Sollte hierfür eine behördliche Genehmigung nötig sein, so sind die Kosten vom Käufer zu tragen. Entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet.
Sonderwünsche sind prinzipiell direkt bei den ausführenden Firmen in Auftrag zu geben, müssen jedoch vor Beauftragung durch den Objektplaner genehmigt werden. Mehr- oder Minderkosten die durch Sonderwünsche entstehen, sind ebenfalls direkt mit der ausführeden Firma abzurechnen.
Hinweise
Grundlage der Ausführung sind die Baubeschreibung und die Darstellung in den Prospektplänen. Die in den Prospektplänen vorgenommene zeichnerische Möblierung stellt – mit Ausnahme der sanitären Anlagen - einen Vorschlag dar, ist jedoch nicht Leistungsbestandteil. Veränderungen aufgrund behördlicher Auflagen sind zu tolerieren.
Die Baubeschreibung und alle Zeichnungen gelten vorbehaltlich aller Genehmigungen und Auflagen der zuständigen Behörden und Versorgungsbetriebe. Irrtümer und Änderungen, die zum Erhalt von Genehmigungen, zur Erfüllung von Auflagen oder aus der Planung für die Wasserversorgung mit Wasser, Strom, Wärme, Telefon, Abwasserbeseitigung erforderlich oder für die Belange des gesamten Bauvorhabens zweckmäßig sind, bleiben vorbehalten, ohne dass daraus Ansprüche hergeleitet werden können.
Alle angegebenen Flächen sind unverbindliche Richtmaße. Für die Flächen und Maße ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Auftretende Maßdifferenzen, vor allem bei Innenraummaßen, welche sich gegenüber der Baueingabeplanung zur Bauausführungsplanung und deren abschließenden Bearbeitung ergeben, sowie aufgrund von Änderungen aus technischen Erfordernissen bzw. Zweckmäßigkeiten, bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die exakten Maße, die zum Bestellen von Einbaumöbeln, wie z.B. Küchen, benötigt werden, sind vor Ort zu messen. Der Austausch von Baumaterialien durch gleichwertiges bleibt vorbehalten.
In Bereichen von Neuputzflächen, Wandbaustoff- Übergängen und bei Trockenbaukonstruktionen mit Gipskartonbauplatten kann es zu feinen Rissbildungen kommen. Derartige Risse haben keine Auswirkungen auf die Standsicherheit des Gebäudes und unterliegen nicht der Sachmängelhaftung und rechtfertigen somit keine Wertminderung.
Grundlage für die Sanierung ist der dem Käufer bekannte Bestand des Gebäudes, so wie er steht und liegt. Eine Neuherstellungspflicht in Bezug auf diesen Bestand wird bereits hier ausgeschlossen – etwa im Falle der Geltendmachung von Gewährleistungsmängeln.
Das Objekt – Chancen, Risiken und Hinweise
Allgemeine Chancen und Risiken
Die Investition in eine Immobilie ist mit dem Risiko einer wirtschaftlichen Verschlechterung behaftet, aber sie bietet auch die Chance einer Vermögensmehrung.
Chancen liegen beispielsweise in einem weitestgehenden Schutz vor Inflation sowie Einnahmemöglichkeiten aus dem Mietertrag. Für Altenburg ergeben sich durch das relativ hohe Durchschnittsalter der Bevölkerung besonders gute Chancen für betreutes Wohnen sowie barrierefreie Wohnungen. Mit der Investition in eine Immobilie verbindet sich wie bei keiner anderen Anlageart die Chance, auf sicheres und mietfreies Wohnen im Alter oder durch die Erzielung von Mieteinkünften die Chance auf eine werthaltige Altersversorgung. Zudem besteht bei einer denkmalgeschützten Immobilie die Möglichkeit, die persönliche Steuerlast durch diese Investition zu senken und somit den Anteil, um den sich die persönliche Steuerlast verringert, in eigenes Vermögen umzuwandeln. Weiterhin besteht bei einer vermieteten Immobilie die einzigartige Möglichkeit, dass die bei einer Fremdvermietung erzielbaren Mieterlöse in nicht unerheblichem Maße dazu beitragen, den Kapitaldienst einer Fremdfinanzierung zu bedienen, so dass sich bei Zeitablauf der Fremdfinanzierung das Verhältnis von tatsächlich selbst erbrachten Werten in diese Investition zum Wert der abbezahlten Immobilie äußerst positiv darstellen kann.
Zur Werthaltigkeit der Anlage
Immobilieneigentum unterliegt den für Grundbesitz geltenden üblichen Chancen und Risiken. Insbesondere kann nicht als sicher unterstellt werden, dass der Anleger zum Zeitpunkt des Verkaufs seiner Immobilie eine Wertsteigerung realisieren kann. Die bisherige Entwicklung des Immobilienmarktes zeigt jedoch, dass bei bedarfsgerecht geplanten Immobilien langfristig eine gute Wertsteigerungschance besteht. Die Wertentwicklung ist jedoch auch abhängig von äußeren Faktoren, wie Baupreisentwicklung, Konjunkturlage, Objektverwaltung, Nutzung usw. Bevor ein Verkauf zu Veräußerungsgewinn führt, müssen zuerst nicht wertbildende Aufwendungen wie Damnum, Notarkosten, Grunderwerbsteuer usw. ausgeglichen werden. Eine Voraussage über die Mietentwicklung ist nicht sicher möglich. Die Entwicklung kommunaler Gebühren ist nicht absehbar und eine weitere Steigerung kann das Mietsteigerungspotential begrenzen. Wir können Ihnen nicht garantieren, dass der Wert der Immobilie genau dem Kaufpreis entspricht. Dies liegt vor allem daran, dass der Wert der Immobilie von weiteren äußeren Faktoren, insbesondere wirtschaftlichen Verschlechterungen und den Entwicklungen am Immobilienmarkt beeinflusst wird. Ferner sind im Kaufpreis auch Nebenkosten enthalten, welche nicht unmittelbar in den Immobilienbesitz fließen, wie insbesondere Kosten für Baugenehmigungen, Gebühren von Ämtern und Provisionen an den Vertrieb, wobei sich die Provisionen im Regelfall im Bereich des ortsüblichen zwischen 3 % und 6 % halten, jedoch auch Provisionen bis zu 15 % und darüber gerechnet vom Kaufpreis möglich sind und dieser Fall konkret auch bei Ihrer Immobilie eintreten kann.
Insbesondere dann, wenn Sie für den Erwerb der Immobilie Fremdkapital (beispielsweise Bankdarlehen) einsetzen, sind für den Wert der Immobilie die zu erzielenden Mieteinnahmen von ausschlaggebender Bedeutung. Der zu erzielende Mietzins Ihrer Immobilie ist dabei Schwankungen des Marktes unterworfen und kann ausgehend vom jetzigen Status quo sowohl sinken als auch steigen. Damit Sie sich einen Überblick über derzeit zu erzielende Mietzinseinnahme machen können, empfehlen wir Ihnen, einen vor Ort gültigen Mietspiegel einzuholen. Mietzinseinnahmen in einer bestimmten Höhe (und insbesondere ausreichend zur Refinanzierung aufgenommener Darlehen), können durch uns nicht garantiert werden. Ferner besteht auch die Möglichkeit, dass bestehende oder anvisierte Mietverträge von Mietern gekündigt werden und es damit zum Leerstand kommt. Dies sollte unbedingt bei einer Finanzierung mit Fremdmitteln durch Sie beachtet werden.
Flächenangaben
Bei den im Prospekt genannten Flächen handelt es sich lediglich um ca. Angaben, welche auf Grund von behördlichen Auflagen, Genehmigungsänderung oder Ausführungsänderung noch variieren können. Um Wohnfläche handelt es sich lediglich bei denjenigen Flächen, welche als Wohnfläche direkt ausgewiesen sind; bei allen anderen Flächenangaben kann es sich auch um Nebenflächen handeln. Die Flächenangaben beziehen sich immer auf Rohbaumaße.
Vertrieb
Für den Verkauf der Immobilie beauftragen wir auch Vertriebsuntenehmen. Wir nutzen dabei lediglich seriöse und fachlich kompetente Unternehmen. Wir weisen jedoch bereits an dieser Stelle darauf hin, dass die Vertiebsunternehmen und einzelnen Vertriebsmitarbeiter durch uns nicht beauftragt und nicht bevollmächtigt sind, Einzelberechnungen über die Wirtschaftlichkeit und Rentabilität der Anlage vorzunehmen. Dies betrifft insbesondere kalkulierte Einnahmen, beispielsweise Mietzinseinnahmen, Steuersparnisse sowie die Geldmittel, die Ihnen zur Finanzierung zur Verfügung stehen. Für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns sind lediglich die Angaben im Prospekt sowie die Regelung im noch abzuschließenden Kaufvertrag maßgeblich.
Steuern und Bescheinigungsverfahren nach § 7 i EStG
Trotz Berücksichtigung der aktuellen steuerlichen und rechtlichen Lage kann das Risiko einer nachteiligen späteren Änderung der steuerlichen Rahmenbedingung nicht ausgeschossen werden. Auf Grund der Denkmaleigenschaft des Gebäudes besteht die Möglichkeit der erhöhten Abschreibung nach § 7 i EStG (Denkmal –AfA). Es wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass grundsätzlich keine vom Verkäufer geschätzten und nach § 7 i EStG abschreibungsfähigen Sanierungskosten von der zuständigen Behörde vor Abschluss der Baumaßnahme schriftlich bestätigt werden. Eine verbindliche Feststellung der tatsächlichen angefallenen nach § 7 i EStG abschreibungsfähigen Sanierungskosten kann somit nach Abschluss der Baumaßnahme und Abrechnung gegenüber der zuständigen Behörde getroffen werden. Die steuerliche Entwicklung bedarf immer einer gesonderten Prüfung durch Fachleute. Alle steuerlichen Angaben stehen unter Vorbehalt der Nachprüfung und Anerkennung durch die zuständige Finanzverwaltung.
